Sie wollen austreten -?Bedenken Sie: Mieterhöhung, Probleme bei der Untervermietung, Streit mit dem Vermieter und unerwartete Kündigung können Sie jederzeit überraschen. – Sprechen Sie mit uns.Sie können zum Ablauf der Mindestmitgliedschaft von 2 Jahren erstmals austreten. Dann im Jahresrhythmus. Die Kündigung muss schriftlich 3 Monate vor Ablauf des Mitgliedsjahres dem Vorstand vorliegen. (siehe Satzung § 5 Abs. 1 und 2) |